31.05.2014  Aktionsgruppe reicht Beschwerde ein 

Leider hat der Gemeinderat bis zur Stunde nicht auf unser Gesprächsangebot reagiert, weshalb wir nun, wie wiederholt angekündigt, Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht haben.

"Aktionsgruppe macht Drohung wah r  "   FN Kerzers | 31.05.2014

26.05.2014 Kanton propagiert Moosgasse als Entlastung.pdf (36053)

Wer die Moosgasse ernsthaft als Entlastung für die Murtenstrasse propagiert, hat noch nie einem 40-Tönner beim Manövrieren zugesehen 

17.05.2014 Aufsichtsbeschwerde beim ARE.pdf (300,5 kB)

Aufsichtsbeschwerde der AG P&E Kerzers gegen den Entscheid der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
RUBD Freiburg in Sachen Ortsplanrevision der Gemeinde Kerzers vom 29.4.2014. Wir stellen fest, dass:

  1. bei der Ortsplanungsrevision Kerzers kein ordentliches Mitwirkungsverfahren stattgefunden hat;
  2. massive Ausweitungen der Bauzonen in alle Richtungen geplant sind, obwohl allein die bereits heute schon ausgeschiedenen Baulandreserven 146’716 m2 umfassen (damit wären neu allein in den Wohnzonen 24,5 ha überbaubar);
  3. und dass die Finanzierung der Erschliessung der neuen Bauzonen nicht gewährleistet ist.

Okt. 2013 Grossprojekt bleibt unter Beschuss

Zum Detailbebauungsplan Stockacker gehen mehrere Einsprachen ein. Zwei kommen von der AG P&E Kerzers. Eine erste Einsprache wurde von 571 Personen unterschrieben. Sie fordern Massnahmen zur Beschränkung der verkehrstechnischen Auswirkungen der Überbauung auf ein verträgliches Mass. Die zweite Einsprache wurde von 15 Kernpersonen der AG eingereicht. Dabei steht die Verkehrsproblematik im Dorf klar im Zentrum. Kerzers ist bezüglich Verkehr bereits heute am Anschlag. Die Erschliessung des Stockackers durchs Dorf bringt das Fass zum Überlaufen.

Sept. 2012 Unterschriftensammlung.pdf (101,4 kB)

754 StimmbürgerInnen unterstützen mit ihrer Unterschrift unsere Initiative zur Ortsplanung 2012 "Die grosse Angst vor dem Verkehrskollaps". Sie fordern, dass raumplanerische Entscheide unbedingt das Ergebnis demokratischer Prozesse sein (vgl. Art. 4 Abs. 2 RPG) und die Behörden dafür sorgen müssen, dass die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken kann und die Raumplanung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung achtet (Art. 1 Abs. 1 RPG).